Am 10. Dezember ist „Internationaler Tag der Menschenrechte“, an diesem Tag wird an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erinnert und und daran, dass diese Rechte weltweit verletzt werden.
Die Erklärung, die am 10. Dezember 1948 in der UN-Generalversammlung in Paris verabschiedet wurde, umfasst 30 Artikel. In ihr sind politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie Bürgerrechte festgelegt. Grundlage der Erklärung ist die Feststellung, dass alle Menschen „frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ sind (Artikel 1). Das Dokument gilt gemäß Artikel 2 unabhängig von Rasse, Geschlecht oder Religion für jeden Menschen.
Der Erklärung der Menschenrechte zufolge sind etwa Folter oder Sklaverei verboten. Auch Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit sind darin verankert. Staatliche Organe haben demnach die Pflicht, Menschenrechte nicht zu verletzen und sie vor Eingriffen durch Dritte zu schützen. Sie müssen zudem die aktive Wahrnehmung der Rechte ermöglichen. Die Erklärung entstand als Reaktion auf die Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs und der Verbrechen, die begannen wurden: Link: Nationalsozialismus
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